Wer bin ich?

1950 geboren in Partenstein (Spessart)
1969 Abitur in Pirmasens
1969-1973 Studium in Mainz
1974 Erstes Juristisches Staatsexamen in Rheinland-Pfalz
1974-1976 Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken
1974-1976 Nebentätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Saarbrücken
1976 Zweites Juristisches Staatsexamen in Rheinland-Pfalz
1976-1983 Rechtsanwalt beim AG Pirmasens und LG Zweibrücken
1983-1994 Rechtsanwalt beim OLG Zweibrücken
1994 Wahl zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
seit 1983 Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes für Juristen Rheinland-Pfalz
seit 1995 Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
Rechtsanwalt Dr. Geisler an seinem Schreibtisch

Meine langjährige praktische Erfahrung als Rechtsanwalt vor Amts- und Landgericht und anschließend als Singularanwalt beim Oberlandesgericht kann ich bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt beim BGH verwerten. Auch die rechtstheoretischen Kenntnisse gründen sich neben den beiden Prädikatsexamina auf frühere Lehrtätigkeiten, meiner Promotion zum Thema "Vom Unrecht zur Ungerechtigkeit" (summa cum laude) und meiner Tätigkeit seit 1983 als Mitglied der Prüfungsabteilung für die zweite juristische Staatsprüfung.

Ich war Gründungsvorstand des Versorgungswerks für Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz. Daneben bin ich Mitglied in verschiedenen juristischen Organisationen, wie etwa der Internationalen Juristenkommission, der juristischen Studiengesellschaft, dem Deutschen Anwaltverein oder dem Freundeskreis der Europäischen Rechtsakademie in Trier. Zudem bin ich Herausgeber und Mitautor von juris PraxisReport BGH-Zivilrecht, in der ich mit anderen Kollegen aktuelle BGH-Entscheidungen bespreche. Außerdem bin ich Kommentator in JurisPraxiskommentar-BGB und Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar.

Rechtsanwalt Dr. Geisler an seinem Schreibtisch

Rechtsanwalt beim BGH Dr. Geisler

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76133 Karlsruhe

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Telefax: (0721) 93 21 85