Rechtsanwalt Dr. Geisler
Rechtsanwalt Dr. Geisler
Die Kanzlei für Revisionsrecht
Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf.
1950 | geboren in Partenstein (Spessart) |
1969 | Abitur in Pirmasens |
1969-1973 | Studium in Mainz |
1974 | Erstes Juristisches Staatsexamen in Rheinland-Pfalz |
1974-1976 | Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken |
1974-1976 | Nebentätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Saarbrücken |
1976 | Zweites Juristisches Staatsexamen in Rheinland-Pfalz |
1976-1983 | Rechtsanwalt beim AG Pirmasens und LG Zweibrücken |
1983-1994 | Rechtsanwalt beim OLG Zweibrücken |
1994 | Wahl zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof |
seit 1983 | Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes für Juristen Rheinland-Pfalz |
seit 1995 | Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof |
Meine langjährige praktische Erfahrung als Rechtsanwalt vor Amts- und Landgericht und anschließend als Singularanwalt beim Oberlandesgericht kann ich bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt beim BGH verwerten. Auch die rechtstheoretischen Kenntnisse gründen sich neben den beiden Prädikatsexamina auf frühere Lehrtätigkeiten, meiner Promotion zum Thema "Vom Unrecht zur Ungerechtigkeit" (summa cum laude) und meiner Tätigkeit seit 1983 als Mitglied der Prüfungsabteilung für die zweite juristische Staatsprüfung.
Ich war Gründungsvorstand des Versorgungswerks für Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz. Daneben bin ich Mitglied in verschiedenen juristischen Organisationen, wie etwa der Internationalen Juristenkommission, der juristischen Studiengesellschaft, dem Deutschen Anwaltverein oder dem Freundeskreis der Europäischen Rechtsakademie in Trier. Zudem bin ich Herausgeber und Mitautor von juris PraxisReport BGH-Zivilrecht, in der ich mit anderen Kollegen aktuelle BGH-Entscheidungen bespreche. Außerdem bin ich Kommentator in JurisPraxiskommentar-BGB und Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar.
Rechtsanwalt beim BGH Dr. Geisler
Karlstraße 3
76133 Karlsruhe
Telefon: (0721) 93 21 80
Telefax: (0721) 93 21 85
E-Mail: info@geislerrabgh.de